Informationen zum Impfen

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Grundsätzliches

Jedes in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kind hat das Recht auf Leben und Unversehrtheit. Dies ist im Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2, festgeschrieben.
Eine Impfung stellt nach dieser Rechtslage per se eine „Körperverletzung“ dar: Schließlich bringen Eltern ein gesundes Kind zum Arzt und setzen es dem Risiko eines Impfschadens aus – wie gering dieses auch immer sein mag. Da Kinder noch nicht volljährig sind, erteilen die Eltern dem Arzt die Erlaubnis, diese "Körperverletzung" zu begehen.
In Deutschland ist in den letzten Jahren eine zunehmende Impfmüdigkeit und kritische Haltung gegenüber Impfungen zu beobachten. Daher versuchen Gesundheitsbehörden und andere staatliche Institutionen, Druck auf unwillige Eltern auszuüben. Die jüngsten Masernfälle im Frühjahr 2015, unter anderem in Berlin, Erfurt, Marburg und Gießen, waren Anlass für die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes. Dieses erlaubt es öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen, Kinder vom Besuch auszuschließen, wenn der Impfplan der STIKO (Ständige Impfkommission) nicht vollständig erfüllt ist. Dieses Präventionsgesetz stellt quasi eine staatliche Impfpflicht "durch die Hintertür" dar.

Das Gespräch

Bei der Vorsorgeuntersuchung U3 (Alter 4-6 Wochen) dokumentiert der Arzt, dass er die Eltern in einem ausführlichen Impfgespräch über Sinn und Zweck von Impfungen, aber auch über deren Risiken aufgeklärt hat.
Wie mir zahllose Wechsler aus anderen Praxen jedoch bestätigt haben, wird dieses Gespräch selten geführt. Stattdessen werden lediglich die gelben Impfaufklärungsbroschüren des Deutschen Grünen Kreuzes im Vorsorgeheft deponiert und die Eltern aufgefordert, diese bis zur nächsten Vorsorgeuntersuchung durchzulesen. Gerade aber das persönliche Aufklärungsgespräch ist die Grundlage eines verantwortlichen Umgangs mit dem Thema Impfen.

Der Impfplan nach STIKO

STIKO ist die Abkürzung für die "Ständige Impfkommission". Dieses Gremium aus Professoren und Sachverständigen, das dem Robert-Koch-Institut angegliedert ist, spricht Impfempfehlungen aus und legt einen Impfkalender vor.

1. Die Rota-Schluckimpfung

Diese Lebendimpfung gegen das Rota-Durchfallvirus soll zwei Mal zwischen der vierten und sechsten Lebenswoche durchgeführt werden. Ich persönlich empfehle diese Impfung nicht, da in den ersten zehn Tagen nach der Impfung ein erhöhtes Risiko besteht, an einem Darmverschluss (sogenannte Invagination) zu erkranken.
In Frankreich wurde die Schluckimpfung gegen Rotaviren wieder vom Impfplan genommen, nachdem sogar Todesfälle beobachtet wurden. Die STIKO der Bundesrepublik Deutschland hält jedoch weiterhin an dieser Impfempfehlung fest.

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2. Sechs-fach-Impfung und Pneumokokken-Impfung 

(ab dem 3. Lebensmonat)

Bei der Vorsorge U4 empfiehlt die STIKO eine 6-fach-Impfung gegen die Krankheiten Kinderlähmung, Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus-Infektionen und Hepatitis B, zusätzlich eine zweite Spritze gegen Infektionen mit Pneumokokken.
Haemophilus-Erreger können alle Formen von eitrigen Entzündungen verursachen wie eitrigen Kehlkopf-Katarrh oder eitrige Gehirnhautentzündung. Sie kommen auch ursächlich für die im Herbst und Frühjahr gehäuft auftretenden asthmatischen Atemwegserkrankungen bis hin zur Lungenentzündung in Frage.
Das Hepatitis-B-Virus verursacht eine chronische Leberentzündung. Dieses Virus wird ausschließlich - wie das AIDS-Virus - durch Intimkontakte oder Bluttransfusionen übertragen. Das Risiko, dass sich ein Kind bis zur Geschlechtsreife mit diesem Virus infiziert, ist äußerst gering. Ausgenommen sind Neugeborene von Müttern, die an Hepatitis B leiden. Deshalb werden diese Säuglinge grundsätzlich unmittelbar nach der Geburt geimpft.
Ich empfehle die 6-fach-Impfung daher nicht, sondern rate zu einer 5-fach-Impfung ohne Hepatitis. Allerdings entsteht mir dadurch eine nicht unerhebliche finanzielle Einbuße: Das Honorar für eine 6-fach-Impfung ist nämlich mehr als doppelt so hoch wie für eine 5-fach-Impfung.
Pneumokokken sind Kugelbakterien, die alle Formen von eitrigen Entzündungen verursachen können. Das Spektrum reicht von einer banalen eitrigen Bindehautentzündung des Neugeborenen über eine Mittelohrentzündung bis hin zu schweren Lungen- und Gehirnhautentzündungen.
Die Amerikaner haben die Pneumokokken-Impfung im Jahr 2000 weltweit als erste eingeführt. Da es in den USA eine allgemeine Impfpflicht gibt, wurden in kurzer Zeit hohe Impfraten mit diesem neuen Impfstoff erzielt. Nachdem einige Jahre lang flächendeckend geimpft worden war, beobachtete man ein merkwürdiges Phänomen: Kinder, die gegen Pneumokokken durchgeimpft worden waren, erkrankten an schwerwiegenden Pneumokokken-Infektionen - und zwar schwerer als im Zeitraum vor Einführung der Impfkampagne.
Wie daraufhin durchgeführte Untersuchungen ergaben, wurden diese schweren Pneumokokken-Infektionen ausschließlich durch Bakterienstämme verursacht, die nicht im Impfstoff enthalten waren. Es existieren nämlich über 50 verschiedene Stämme von Pneumokokken. In dem derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoff werden jedoch nur dreizehn Stämme verimpft.
Das Phänomen dieser Erkrankungen trotz Impfung wird von den amerikanischen Wissenschaftlern als „Replacement“ bezeichnet. Auch in Europa und in Deutschland wurden Fälle von sog. „Replacement“ beobachtet - sogar in den letzten Jahren in meiner Praxis. So erkrankte im Sommer 2015 ein zweijähriger Junge trotz regelrecht durchgeführter Pneumokokken-Impfung an einer schweren eitrigen Lungenentzündung, ausgelöst durch Pneumokokken. Das Kind musste sechs Wochen auf der Intensivstation der Uni-Kinderklinik betreut werden. Darüber hinaus wurde ihm ein Teil der Lunge operativ entfernt. Noch Monate später litt es an einem Infektionsherd im Lungengewebe.
Ich empfehle die Pneumokokken-Impfung daher überhaupt nicht. Allenfalls als Einzelimpfung im zweiten Lebensjahr.

3. Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfung/MMR(V)

Diese Impfung wird von der STIKO zur Vorsorgeuntersuchung U6 mit zwölf Monaten empfohlen. Windpocken stellen eine absolut harmlose Kinderkrankheit dar. In extrem seltenen Fällen kann es zu einer Kleinhirnentzündung mit Gleichgewichtsstörung kommen. In meiner über 37-jährigen beruflichen Tätigkeit habe ich nur zwei Fälle gesehen, bei denen die Krankheitssymptome nach einer Woche ohne jegliche Therapie folgenlos ausheilten.
Höher ist das Risiko von Fieberkrämpfen nach einer Kombination der Masern–Mumps–Röteln-Impfung mit der Windpocken-Impfung (Varizellen-Impfung). Deshalb empfiehlt der Berufsverband, diese Impfungen getrennt voneinander durchzuführen. Ich persönlich rate den Eltern nicht zur Varizellen-Impfung und empfehle die Masern–Mumps–Röteln-Impfung frühestens zur U7 durchführen zu lassen. Dies war auch die STIKO-Empfehlung früherer Jahre.

4. Meningokokken-Impfung (im 2. Lebensjahr)

Meningokokken sind ebenfalls Kugelbakterien, die Gehirnhautentzündung verursachen können. Die Infektion ist im Gegensatz zu den Pneumokokken äußerst selten. Bei infizierten Patienten verläuft die Erkrankung extrem schnell und kann in einen lebensbedrohlichen Zustand münden.
Der derzeit von der STIKO empfohlene und von den Krankenkassen finanzierte Impfstoff richtet sich ausschließlich gegen den Stamm C. Dieser Stamm verursacht etwa 30 Prozent aller Meningokokken-Krankheitsfälle in Deutschland. Häufiger ist die Infektion mit dem Stamm B. Hier ist ebenfalls bereits ein Impfstoff im Handel, der aber noch nicht zu Lasten der Krankenkasse geimpft werden kann und auch noch nicht im Impfplan der STIKO vorgesehen ist.
Ich kläre die Eltern über die Meningokokken-Erkrankung ausführlich auf. Die Entscheidung zur Impfung überlasse ich letztendlich den Eltern.

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Meine grundsätzliche Empfehlung

Seit nunmehr über 15 Jahren empfehle ich den Eltern eine sogenannte Spätimpfung. Nach meiner Auffassung gibt es keinen plausiblen Grund, ein Kind schon im ersten Lebensjahr zu impfen - außer dem, damit Geld zu verdienen. Eine Immunologin, die anonym bleiben wollte, äußerte einmal während einer Fachkonferenz, dass Säuglinge bis zu einem Jahr nur geimpft würden, um Eltern daran zu gewöhnen, ihre Kinder in das Gesundheitssystem zu integrieren. Die Wissenschaft sei sich ziemlich einig, dass die Immunisierung im ersten Lebensjahr die erwartete Reaktion wahrscheinlich gar nicht anregt.

Vorteile der Spätimpfung

a) Die unspezifische Immunität, die sich vor allem gegen Alltagsinfekte richtet, kann sich im ersten Lebensjahr ungestört entwickeln.
b) Bei dem sogenannten 2 + 1 Impfschema wird eine Impfung gänzlich eingespart und der Impferfolg ist nachgewiesenermaßen genauso gut wie beim Impfschema 3 + 1 ab dem 3. Lebensmonat.
c) Die Einsparung einer Impfung beinhaltet auch die Einsparung schädlicher sog. Adjuvantien.

Was sind Adjuvantien?

Adjuvantien sind Stoffe, die dem Impfstoff zugesetzt werden, um die Immunreaktion zu verstärken. Dabei handelt es sich vor allem um Aluminiumhydroxid, eingesetzt werden aber auch Quecksilberverbindungen in Form von Thiomersal. Zusätzlich beinhaltet der Impfstoff antimikrobielle Substanzen wie Neomycin und Polymyxin B.

Aluminiumhydroxid ist eine giftige Metallverbindung. Sie wird von Fresszellen, sogenannten Makrophagen, aufgenommen und lebenslang im Körper deponiert. Aluminiumhydroxid gilt inzwischen als krebserregend und allergieauslösend. Dies könnte erklären, warum häufig geimpfte Kinder ein höheres Risiko haben, im späteren Lebensalter an Allergien zu erkranken.

Meine Erfahrung

Über die letzten mehr als 15 Jahre habe ich tausende von Kindern nach dem Schema 2 + 1 zu einem Zeitpunkt jenseits des ersten Lebensjahres geimpft. Meine Erfahrungen im Vergleich mit Kindern, die frühzeitig nach STIKO-Schema geimpft wurden, waren durchweg positiv. Die spät 2 + 1 geimpften Kinder litten weniger an banalen jahreszeitlichen Infekten. Die Krankheitsverläufe waren kürzer. Sie hatten deutlich weniger Schlafstörungen und waren bei den Kontakten anlässlich der Routineuntersuchungen wesentlich ausgeglichener.

Fazit

Schutzimpfungen schützen generell nicht vor einer Infektion mit einem Krankheitserreger an sich, sondern nur vor Komplikationen, die mit der Erkrankung einhergehen können. Ich verstehe meinen Auftrag als Kinderarzt dahingehend, Eltern in einem persönlichen Gespräch umfassend über das Thema Impfen aufzuklären. Letztendlich müssen sie danach in freier Entscheidung eine Zustimmung zur Impfung ihres Kindes geben.

Anschrift und Kontakt

Dr. med. Peter Bittner-Dersch

Facharzt für Kinder -und Jugendmedizin, Homöopathie Allergologie
Unterer Hardthof 17c | 35398 Gießen 

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